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   OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07   

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OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07 (https://dejure.org/2009,11282)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.07.2009 - A 4 B 554/07 (https://dejure.org/2009,11282)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - A 4 B 554/07 (https://dejure.org/2009,11282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60 Abs. 1, § 60 Abs. 7
    Serbien; Kosovo; Roma; Gruppenverfolgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flüchtlingsanerkennung einer Kosovarin aufgrund der Geltendmachung von Verfolgung der ethnischen Minderheit der Roma durch nichtstaatliche Akteure in Serbien und dem Kosovo; Verfolgungsdichte für Angehörige einer ethnischen Minderheit in einem bestimmten Gebiet als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4
    Nichtstaatliche Verfolgung, Roma, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Serbien, Kosovo, Minderheiten, Übergriffe, Polizei

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Serbien; Kosovo; Roma; Gruppenverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Verpflichtung zur Flüchtlingsanerkennung (§ 60 Abs. 1 AufenthG), hilfsweise - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - die Feststellung von Abschiebungsverboten (zur sachdienlichen Antragstellung: BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, BVerwGE 131, 198).

    Der Verpflichtungsantrag zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG ist sachdienlich dahin auszulegen, dass die Klägerin in erster Linie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt (siehe BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, BVerwGE 131, 198).

    Beruft sich ein Ausländer auf allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, die nicht nur ihn persönlich, sondern zugleich die gesamte Bevölkerung oder seine Bevölkerungsgruppe allgemein ausgesetzt sind, wird - abgesehen von Fällen der richtlinienkonformen Auslegung bei Anwendung von Art. 15c der Qualifikationsrichtlinie für internationale oder innerstaatliche bewaffnete Konflikte (siehe BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43/07-, juris Rn. 31) - der Abschiebungsschutz grundsätzlich nur durch eine generelle Regelung der obersten Landesbehörde nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG gewährt.

    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nach wie vor - nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht (siehe BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 a. a. O., Rn. 32 m. w. N.).

    Da die Klägerin für solche allgemeinen Gefahren auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60a AufenthG verwiesen werden muss (siehe BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 a. a. O., juris Rn. 32), könnte ihr Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur insoweit gewährt werden, als dies zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist.

  • VG Chemnitz, 20.11.2006 - A 6 K 1305/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Auf die Berufung des Beteiligten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 20. November 2006 - A 6 K 1305/02 - geändert.

    Mit der am .9.2002 vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz erhobenen Klage (Az. A 6 K 1305/02) machte die anwaltlich vertretende Klägerin geltend, sie sei jugoslawische Staatsangehörige und gehöre zur Volksgruppe der Roma (nicht: Ashkali) aus dem Kosovo.

    Mit Urteil vom 20.11.2006 - A 6 K 1305/02 - verpflichtete das Verwaltungsgericht die Beklagte zu der Feststellung, dass bei der Klägerin die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich Serbiens vorliegen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 20.11.2006 - A 6 K 1305/02 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Chemnitz A 6 K 1305/02, die Senatsakten A 4 B 15/07 und A 4 B 554/07 sowie auf die Behördenakte des Bundesamts in den Asylverfahren der Klägerin und ihres Vaters verwiesen.

  • OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07

    Beurteilung des Vorliegens einer Gruppenverfolgung von Angehörigen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe eine Gruppenverfolgung von Roma mit Urteil vom 19.5.2009 - A 4 B 229/07 - verneint.

    Eine solche Verfolgungsdichte, die die Regelvermutung eigener Verfolgung begründet, lässt sich für Angehörige der Roma weder in Serbien noch im Kosovo feststellen (so bereits SächsOVG, Urt. v. 19.5.2007 - A 4 B 229/07 -, juris).

    Bei der Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit oder den ständigen Aufenthalt eines Ausländers an, sondern darauf, ob das Bundesamt für den betreffenden Staat bereits eine Feststellung getroffen oder der Ausländer aus anderen Gründen berechtigten Anlass für die Befürchtung hat, in den jeweiligen Staat abgeschoben zu werden (s. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007, BVerwGE 129, 155, 161 f.; SächsOVG; Urt. v. 19.5.2007 - A 4 B 229/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - A 6 S 1026/05

    Kosovo, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Anfechtungsklage,

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Ausgehend von diesen Erkenntnismitteln bestehen jedenfalls im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung auch hinsichtlich des Kosovo keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme einer Gruppenverfolgung der Roma (ebenso für Ashkali VGH BW v. 24.4.2008 - A 6 S 1026/05 -, juris).

    Anderweitige Gefahren i. S. v. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG scheiden unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnismitteln ersichtlich aus (siehe auch VGH BW, Urt. v. 24.4.2008 - A 6 S 1026/05 -, juris zu Roma und Ashkali im Kosovo, OVG Saarland, Beschl. v. 8.2.2008 - 2 A 16/07 -, juris zu Roma).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Ob der seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Klägerin, die eine dauerhafte Rückkehr in den Kosovo ablehnt, wegen ihrer kosovarischen Herkunft zugleich Staatsangehörige der - völkerrechtlich nicht durchweg anerkannten - Republik Kosovo sein kann (zur Erstreckung der Staatsangehörigkeit auf einen solchen Personenkreis siehe VGH BW, Urt. v. 24.9.2008, NVwZ-RR 2009, 354 f.), mag dahinstehen.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Dies erfordert Verfolgungshandlungen gegen die Gruppe, die so intensiv und zahlreich sind, dass jedes einzelne Mitglied der Gruppe daraus die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit ableiten kann; daran hat die Qualifikationsrichtlinie nichts geändert (siehe BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Bei der Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit oder den ständigen Aufenthalt eines Ausländers an, sondern darauf, ob das Bundesamt für den betreffenden Staat bereits eine Feststellung getroffen oder der Ausländer aus anderen Gründen berechtigten Anlass für die Befürchtung hat, in den jeweiligen Staat abgeschoben zu werden (s. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007, BVerwGE 129, 155, 161 f.; SächsOVG; Urt. v. 19.5.2007 - A 4 B 229/07 -, juris).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Nach dieser Vorschrift setzt ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens insbesondere voraus, dass eine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist oder neue Beweismittel vorliegen und dass die Geeignetheit dieser Umstände für eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung schlüssig dargelegt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1987 - 9 C 285/86 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 11 S 1771/08

    Abschiebung in das Kosovo bei Abschiebungsandrohung nach "Bundesrepublik

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Schließlich ist auch die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts vom 12.9.2002 mit der Zielstaatsbezeichnung "Bundesrepublik Jugoslawien (Kosovo)" trotz der heute abweichenden Zielstaatsbezeichnungen nicht zu beanstanden (siehe VGH BW, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 S 1771/08 -, juris m. w. N.).
  • OVG Saarland, 08.02.2008 - 2 A 16/07

    Aufenthaltserlaubnis für Roma aus dem Kosovo; Abschiebungsschutz wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
    Anderweitige Gefahren i. S. v. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG scheiden unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnismitteln ersichtlich aus (siehe auch VGH BW, Urt. v. 24.4.2008 - A 6 S 1026/05 -, juris zu Roma und Ashkali im Kosovo, OVG Saarland, Beschl. v. 8.2.2008 - 2 A 16/07 -, juris zu Roma).
  • OVG Sachsen, 04.09.2007 - A 4 B 233/05

    Serbien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 629/07

    Folgeantrag; Kosovo; Serbien; Roma

  • VG Karlsruhe, 11.06.2007 - 6 K 563/06

    Unbeachtlichkeit nachträglicher Punktereduzierung bei Vorliegen der

  • OVG Sachsen, 20.09.2007 - A 4 B 15/07
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - A 11 S 331/07

    Keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure für Volksgruppe der Roma im

    27 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.07.2009 - A 4 B 554/07 - (juris) hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 629/07

    Folgeantrag; Kosovo; Serbien; Roma

    Er verließ seinen Heimatort im Jahr 1991 und reise mit seiner Familie (u. a. der geborenen Tochter , Klägerin im Parallelverfahren A 4 B 554/07) auf dem Landweg nach Deutschland.

    Insoweit berücksichtigt der Senat - wie in der mündlichen Verhandlung angesprochen - auch, dass die Tochter des Klägers, Frau (Klägerin im Parallelverfahren A 4 B 554/07), ihren ausdrücklich auf eine Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Roma gestützten Folgeantrag bereits im Mai 2000, also deutlich mehr als ein Jahr vor dem Kläger gestellt hat.

  • VG Arnsberg, 16.11.2012 - 12 K 1684/11
    etwa OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 5 A 308/05.A - Sächsisches OVG, Urteile vom 19. Mai 2009 - A 4 B 229/07 - und vom 21. Juli 2009 - A 4 B 554/07 jeweils JURIS,.

    OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 5 A 308/05.A - Sächsisches OVG, Urteile vom 19. Mai 2009 - A 4 B 229/07 - und vom 21. Juli 2009 - A 4 B 554/07 jeweils JURIS.

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